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Wie sieht es finanzrechtlich aus? Was sagt das Finanzamt dazu?Ein Regio-Verband bzw. –Träger unterliegt grundsätzlich der gleichen Finanzaufsicht durch die BAFin, wie z.B. eine Bank (falls Garantie für Euro-Rücktausch besteht). Entsprechend sorgfältig und professionell muss und wird auch die Buchhaltung sein. Hierzu gibt es von bereits seit Jahren existierenden Regio-Genossenschaften/Vereinen gute Erfahrungen und entsprechendes „Handwerkszeug“ (insbes. Software zur Finanzbuchhaltung).
Alle gewerblichen Leistungen, die gegen Regio oder Talente erbracht werden, unterliegen grundsätzlich in gleicher Weise dem Steuerrecht, wie diejenigen gegen Euro. Wir werden hier also keine „Schwarzarbeit“ organisieren. Ausgenommen sind direkte private Dienstleistungen (in geringem Umfang), die als „Nachbarschaftshilfe“ gelten und keinem Gewerbe- oder Steuerrecht unterliegen, wie sie insbesondere im Rahmen des Tauschringes zwischen Privatpersonen gehandelt werden.
Entsprechend haben die Kunden auch Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung für erbrachte Dienstleistungen, handwerkliche Leistungen oder Lieferungen. Ausgenommen sind hier wieder die direkten privaten Dienstleistungen, die als „Nachbarschaftshilfe“ gelten und keinem Gewerbe- oder Steuerrecht unterliegen.
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Regiogeld 

