Private Dienstleistungen – Tauschring in Stichworten

Verrechnung

Die Verrechnungseinheit im Tauschring heißt TALENTE (Fähigkeit und Zahlungsmittel). Die Leistungsgegenwerte sind frei verhandelbar, wobei sich aber an unseren Empfehlungen orientiert werden sollte. Vor allem sollte ein Unterschreiten vermieden werden. Die Einordnungen "leicht" oder "schwer" sind sowohl als geistige als auch als körperliche Anstrengung zu verstehen. Es gilt ein Gegenwert von 20 Talenten als vereinbart, falls vor Beginn der Tätigkeit nichts anderes verabredet wurde.

Für Warentausch entsprechen 20 Talente 10 Euro (dieser Kurs ist je nach Währungsentwicklung anzupassen).

  • Kein Gegenwert sollte 10 Talente je Stunde unterschreiten.

  • 14 Talente: leichte Tätigkeiten

  • 20 Talente: mittelschwere Tätigkeit (Stundenstandard)

  • 30 Talente: schwierige Tätigkeit

  • + X: Sondervereinbarungen: professionelle Anbieter, Vorbereitungszeit, Steuern, Fahrtkosten etc.

  • Mehrpreise für zu versteuernde Einnahmen (Gewerbe) können in Euro oder Talenten vereinbart werden.

  • Materialkosten sollten direkt in Euro abgerechnet werden, soweit sie nicht aus dem RING bezogen werden können.

Konto

Jede Privatperson hat im Tauschring 400 Talente Überziehungsmöglichkeit, entsprechend ca. 20 Stunden Tauscharbeit. Diese können gerne ausgeschöpft werden, da durch die Bereitschaft, auch einmal ins Minus zu gehen, der Tausch erst in Schwung kommt. Das Guthabenlimit beträgt für Privatpersonen 800 Talente, entsprechend ca. 40 Stunden Tauscharbeit. Es soll also im Mittel ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen angestrebt werden. Guthaben, die das Limit überschreiten, werden auf das Gemeinschaftskonto übertragen, so dass ehrenamtliche Arbeit in jedem Umfang möglich ist.

Die Limits für Gewerbetreibende, Freiberufler und Organisationen können je nach Größe und Art angepasst werden.

Beim Austritt aus dem Tauschring muss das Konto ausgeglichen sein. Überziehungen können auch einfach durch gemeinnützige Tätigkeiten aufgearbeitet werden.

Verwaltungs- und Gemeinschaftskonto

Die Zentrale führt ein Gemeinschafts- und ein Verwaltungskonto. Das Verwaltungskonto dient dazu, den Einsatz von Mitarbeitern in den Nebenstellen honorieren zu können. Aus dem Gemeinschaftskonto werden bedürftige Personen, Ehrenamtler und gemeinnützige Einrichtungen unterstützt. Bei jeder Buchung fließen automatisch von beiden Seiten (Helfer und Empfänger) je 1% auf jedes dieser Konten, insgesamt also 2%. Dies ist unsere Umsatzgebühr und betrifft nur die, die tatsächlich einen Vorteil aus dem Tauschring gezogen haben. Werden 100 Talente gebucht, erhält der Hilfe-Empfänger also 102 Talente abgezogen und der Helfer 98 Talente gutgeschrieben.

Außerdem wird das Gemeinschaftskonto gefüllt durch:

  • Schöpfungsrecht* von 200 Talenten je neuem Mitglied
  • aus Überschreitungen des Guthabenlimits
  • freiwillige Leistungs-Übertragungen (Talente-Spenden)

* (Unser Geld ensteht wie bei der Zentralbank als Buchungssatz bei Kreditvergabe...)

 

Mitgliedsgebühren

Mit den Mitgliedsgebühren decken wir Aufwendungen ab, die durch unsere Vermittlertätigkeit und Organisation des Tauschrings (Mitarbeiter, Porto, Druck, Organisation von Festen etc.) in Euro oder Talentewährung entstehen. Überschüsse kommen gemeinnützigen Projekten zugute. Der Mitgliedsbeitrag kann wahlweise in Euro oder Talenten per Einzug entrichtet werden. Die Monatsgebühr für Privatpersonen beträgt 2 Euro / 4 Talente, für Lebensgemeinschaften und Familien 3 Euro / 6 Talente und für Gewerbetreibende 4 Euro / 8 Talente. Den Beitrag erheben wir ab dem Monat nach Eintritt. Der Einzug erfolgt wahlweise jährlich oder vierteljährlich.

 

Umsatzanteil: Dem Gemeinschafts- und dem Verwaltungskonto des Tauschrings werden bei der Verbuchung je ein Prozent des Talente-Umsatzes von Leistendem und Empfänger gutgeschrieben.

 
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