Honorierung gemeinnütziger Tätigkeiten

Eine Besonderheit unseres Tauschrings ist die Möglichkeit der Honorierung gemeinnütziger Tätigkeiten. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen unterstützen wir das Modell der sogenannten "Tätigkeitsgesellschaft": Die strikte Unterscheidung von Erwerbsarbeit gegen Euro und ehrenamtlicher Tätigkeit "für nix" wird aufgehoben - jede Art (gemeinnütziger) Tätigkeit ist etwas wert.

Zum anderen engagieren sich viele Tauschringmitglieder bereits ehrenamtlich in vielfältiger Weise, zum Beispiel im Umweltschutz oder in sozialen Bereichen. Daher haben sie kaum freie Zeit übrig, in der sie Angebote im Tauschring machen könnten. Aber auch sie würden gerne Hilfen aus dem Ring in Anspruch nehmen.

Oder Vereine finden nicht genügend ehrenamtliche Helfer für ihre Aufgaben.

Oder die bisher rein ehrenamtlichen Helfer würden sich über eine Anerkennung ihrer Arbeit freuen.

Oder der Verein braucht eine besondere Unterstützung bei einem Problem, zum Beispiel in Sachen Computer.

Oder...

Wie funktioniert das?

Die gemeinnützigen Tätigkeiten werden aus dem Gemeinschaftskonto des Tauschrings honoriert. Dieses wird gefüllt durch:

  • Schöpfungsrecht des Tauschrings von 200 Talenten für jedes neue Mitglied (das ist etwa dasselbe wie unser Euro-Geld bei der Europ. Zentralbank entsteht...)
  • 2% von jeder Talente-Buchung
  • Überschreitungen des Guthabenlimits von 800 Talenten
  • Talente-Spenden

Es gilt eine einheitliche Vergütung von 10 Talenten pro Stunde (das vereinfacht die Abwicklung und ermöglicht es uns, viele Menschen zu honorieren). Jeder Teilnehmer kann maximal 200 Talente pro Monat aus gemeinnütziger Arbeit verdienen.

 

Die ehrenamtlich tätigen Tausch-ringmitglieder sind dem Tauschring gut bekannt: -> Sie können ihre Honorierung mit einem kurzen Tätigkeitsnachweis direkt bei der Zentrale beantragen und abrechnen.

 

Ein Verein etc. möchte Ehrenamtliche honorieren:

-> Vorsitzender oder Kassenwart erhalten ein eigenes Vereinskonto eingerichtet, für das sie bei der Zentrale Talente-Beträge (z.B. 1000 Talente) gutgeschrieben erhalten, verwalten und an ihre Helfer auszahlen, sowie einen kurzen Verwendungsnachweis einreichen.

a) Der Helfer ist schon Tauschringmitglied: So ist alles ganz einfach, da er schon ein eigenes Konto für Gutschriften hat.

b) Der Helfer ist noch kein Tauschringmitglied. Hier helfen vielleicht ein paar gute Argumente: Direkter Zugang zu allen Angeboten der Marktzeitung, die Möglichkeit selbst weitere Angebote in die Marktzeitung zu setzen, die Unterstützung einer zukunfts-weisenden Idee... Der Helfer kann für die Anmeldung den Tauschring ein halbes Jahr kostenfrei testen.

c) Der Helfer möchte kein Tauschring-Mitglied werden: Für diesen Fall erhält der Helfer vom Verein Gutscheine, die er gegen Angebote der Marktzeitung einlösen kann (ein halbes Jahr lang zum Testen, dann müsste er sich entscheiden). Zugang zu den Mitgliederadressen erhält er über den jeweiligen Vereinsvorstand, der auch die Verbuchung abwickelt (und sich diese Tätigkeiten natürlich auch honorieren kann..). Der teilnehmende Verein wird gebeten, selbst Mitglied im Tauschring zu werden (Beitrag nach eigenem Ermessen). Hierfür wird seinem Konto ein Schöpfungsrecht von 20 Talenten pro Vereinsmitglied gutgeschrieben.

Wieviele Helfer können honoriert werden?

Das ist eine entscheidende Frage. Im Moment ist unser Gemeinschaftskonto sehr gut gefüllt, doch mittelfristig ist die Zahl der möglichen Honorierungen abhängig von der Zahl der Neuanmeldungen im Monat, bzw. von dem Umsatz der einzelnen Teilnehmer, über den ein Betrag zurück ins Gemeinschaftskonto fließt. Oder dass wir andere Möglichkeiten finden, einen geschlossenen Kreislauf herzustellen, so dass wir kein Schneeballsystem sind, das nur läuft, wenn sich immer neue Teilnehmer anmelden... Um einen Überblick zu wahren und die Annahme neuer Projekte steuern zu können, muss uns jeder angeschlossene Verein auf dem Laufenden halten über die Zahl seiner honorierten Helfer und die ausgezahlten Beträge.

 
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